Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema „Corona-Hilfen“ lässt uns noch immer nicht los.

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt schreibt aktuell sämtliche Empfänger der Corona-Soforthilfe 2020 an, die in den zurückliegenden Jahren nicht bereits im Rahmen der Stichprobenprüfung kontaktiert wurden oder freiwillig Soforthilfen zurückgezahlt haben. Das Land Sachsen-Anhalt folgt damit verpflichtenden Vorgaben des Bundes, Überkompensationen zu identifizieren und zurückzuführen. Das Rückmeldeverfahren ist dabei über ein eigenes Online-Portal organisiert (nicht über das Portal der Bundeshilfen).

Zwischen dem 28.04.2025 und dem 31.05.2025 werden täglich ca. 1.000 Antragsteller per Post angeschrieben. Insgesamt werden damit ca. 27.000 Unternehmen betroffen sein. Auch wenn die Antragstellung im Fall der Soforthilfen 2020 ohne Begleitung eines prüfenden Dritten durch die Unternehmer selbst erfolgte, werden nun viele betroffene Mandanten den Weg zu ihrem Steuerberater/ ihrer Steuerberaterin suchen. Schließlich sind wir seit fünf Jahren Hauptansprechpartner in Sachen Corona-Hilfen.

Uns ist klar, dass der Zeitraum für den Start des Rückmeldeverfahrens mit den letzten Wochen der Frist zur Fertigstellung der Steuererklärungen 2023 zusammenfällt (02.06.2025) und dass die Verkürzung der Fristverlängerung um ganze zwei Monate im Vergleich zum Vorjahr auch ohne diese Maßnahme herausfordernd genug ist. Wir stehen daher in engem Austausch mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt als Bewilligungsstelle und haben die Thematik am 24.04.2025 auch im Ministerium der Finanzen erörtert. Gemeinsam mit der Finanzverwaltung suchen wir hier nach praktikablen Lösungen auf Landesebene.

Die Investitionsbank wird mit Versand der Aufforderungen insbesondere keine kurzen Fristen setzen, so dass eine Teilnahme am Rückmeldeverfahren im Zweifel auch nach dem 02.06.2025 möglich sein wird. Dies wird z. T. auch durch den ratierlichen Versand der Aufforderungen erreicht. Mit Versand der Schreiben wird grds. eine vierwöchige Frist eingeräumt. Diese lässt sich jedoch durch einfache Mail an die mitgeteilte Adresse auf Antrag verlängern.

Darüber hinaus hat die Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Einrichtung einer Hotline zugesagt und dafür ausreichend Personal geschult. Antragsteller und u. a. Steuerberater (als so genannte Broker) können diese Hotline für inhaltliche Fragen (Berechnung des Liquiditätsengpasses oder der Fixkosten) oder für Fragen zum Registrierungsverfahren nutzen.

Das Verfahren selbst ist vergleichsweise überschaubar organisiert. Auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt sind entsprechende Anleitungen und Informationen veröffentlicht (einschl. Screenshots). Auch auf der Seite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt werden wir diese Hilfestellungen entsprechend verlinken.

Eine Anleitung zur Registrierung fügen wir dieser Information im Anhang bereits bei. Beachten Sie hier bitte insbesondere die Informationen auf Seite 3 von 7. Grundsätzlich können die Antragsteller das Rückmeldeverfahren in eigener Regie durchführen. Dafür muss eine Registrierung als Unternehmen erfolgen (Seite 2 von 7). Der anschließende Hinweis im Portal: „Ich handle ausschließlich durch Beauftragung im Namen Dritter.“ muss durch den Antragsteller dann stets mitneinbeantwortet werden.

Sollten Sie sich dazu entscheiden, das Rückmeldeverfahren als Steuerberaterin/Steuerberater zu betreuen, dann ist im Anschluss an eine Registrierung des Antragstellers wie oben beschrieben, die Einrichtung eines zusätzlichen Accounts (so genannter Broker-Account) möglich. Dafür muss eine Registrierung durch den Steuerberater/ die Steuerberaterin erfolgen und der Hinweis „Ich handle ausschließlich durch Beauftragung im Namen Dritter.“ mit ja beantwortet werden. Für diesen Fall bestehen also zwei Accounts (der des Antragstellers und der des Brokers). Der Antragsteller muss hierbei in seinem Portal die Anlage eines Broker-Accounts zulassen und dafür eine E-Mail-Adresse des Beraters nennen. Diese muss mit der Angabe bei Registrierung des Broker-Accounts übereinstimmen.

Sollten sich hier E-Mail-Adressen ändern oder versehentlich Schreib- oder Übertragungsfehler entstanden sein, so sollen sich diese durch einfachen Anruf über die Hotline unkompliziert richtigstellen lassen. Auch eine Entkopplung des Broker-Accounts ist über die Investitionsbank jederzeit möglich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sie können damit faktisch selbst entscheiden ob bzw. in welchem Umfang Sie das Rückmeldeverfahren Ihrer Mandanten betreuen bzw. begleiten wollen.

Ergibt sich im Online-Portal nach Eingabe sämtlicher Daten, dass die Fördermittel nicht zurückgezahlt werden müssen, so wird unmittelbar ein Schlussbescheid generiert.

Bei einer (Teil)rückzahlung wird der Schlussbescheid zunächst ausleiben und eine schriftliche Mitteilung des Rückzahlbetrages erfolgen. Die Rückzahlung kann hier ggf. auch in Raten erfolgen. Nach erfolgter Rückzahlung wird durch die Bewilligungsstelle ein Schlussbescheid generiert.

Natürlich sind viele Fragen noch offen. Mit der vorliegenden Information wollen wir Ihnen aber schnellstmöglich zentrale Inhalte des Rückmeldeverfahrens aus Sicht unseres Berufsstandes erläutern. Wir möchten uns in diesem Zusammenhang ausdrücklich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bedanken. 

Ihre Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt KdöR

Robert Kühnel

Präsident