So erreichen Sie den Support der Bundessteuerberaterkammer für spezielle und technische Fragen zur Vollmachts­datenbank:

Bitte nutzen Sie die kostenlosen Informationen über das Hilfe-Center.

Den kostenpflichtigen Service zur Vollmachtsdatenbank erreichen Sie unter:

Telefonnummer: +49 800 0112344

E-Mail: service@bstbk-vollmachtsdatenbank.de
Bitte halten Sie bei Anfragen im kostenpflichtigen Service Ihre Teilnehmernummer, sowie die tagesaktuelle Service-TAN bereit. Beides finden Sie direkt in der Vollmachts­datenbank unter dem Menüpunkt Hilfe.

Anwendung der Vollmachtsdatenbank

In der Vollmachtsdatenbank können Sie Vollmachten Ihrer Mandanten verwalten und diese elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Bitte beachten Sie, dass der Zugang nur über den Kammermitgliedsausweis oder Ihrer bei der Kammer bekanntgemachten DATEV-SmartCard für Berufsträger bzw. für die Mitarbeiter der Kanzlei (Untervollmacht vorhanden) mit einer DATEV-SmartCard möglich ist.

Zur Vollmachtsdatenbank

Registrierung bei der Vollmachtsdatenbank

Um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr Kammermitgliedsausweis bzw.die DATEV-SmartCard für Berufsträger gesteckt und funktionsbereit ist. Wenn Sie Hilfe bei der Inbetriebnahme des Kammermitgliedsausweises benötigen, können Sie sich gerne an die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt wenden.

Zur Online-Registrierung zur Vollmachtsdatenbank

Weitere wichtige Informationen und Hinweise sowie u. a. die Mustervollmacht, erhalten Sie hier: Zur Webseite der Bundessteuerberaterkammer.

Hier finden Sie das Formular zur Registrierung der DATEV SmartCard: Formular zur Registrierung der DATEV SmartCard classic für Berufsträger zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank

 

NEU: Vollmachtsdatenbank Steuern

Vollmachten in der VDB St digital verwalten – sicher, effizient und direkt mit der Finanzverwaltung

Die Vollmachtsdatenbank in Steuersachen (VDB St) macht die Vollmacht vom Papiernachweis zum digitalen Arbeitsinstrument der Steuerberatungskanzlei.
Über die VDB St lassen sich Vollmachten zentral und digital verwalten – von der Erfassung über die Übermittlung an die Finanzverwaltung bis zum Widerruf bei Mandatsende. Das reduziert Einzelnachweise und Rückfragen und gibt der Kanzlei jederzeit einen klaren Überblick über der Finanzverwaltung bekannte Verfahrens- und Bekanntgabevollmachten.
Die VDB St ist zugleich der Schlüssel zu wichtigen digitalen Verfahren: Über sie werden steuerliche Datenabrufe wie elektronische Belege, vorausgefüllte Steuererklärungsdaten und Steuerkontoinformationen ermöglicht.
Besondere Bedeutung hat sie für den Digitalen Verwaltungsakt (DIVA), denn über die in der VDB St hinterlegte Bekanntgabevollmacht kann der elektronische Bescheidweg gegenüber der Finanzverwaltung gesteuert werden. Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte werden dadurch nicht mehr nur papiergebunden bekanntgegeben, sondern können elektronisch bereitgestellt und über die unterstützende Kanzleisoftware abgerufen werden.
Dass viele Fachsoftwareanbieter die VDB St bereits über Schnittstellen integriert haben, macht sie besonders praxistauglich: Mandatsverhältnisse lassen sich in bestehende Kanzleiabläufe einbinden, ohne dass ein vollständig separater Prozess aufgebaut werden muss.
So entsteht ein durchgängiger digitaler Vollmachtsprozess, der Kanzleien entlastet, die Kommunikation mit der Finanzverwaltung beschleunigt und die Zusammenarbeit für alle Beteiligten transparenter macht.
Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 80a AO, der die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Landesfinanzbehörden regelt; die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf ist ergänzend in § 122a AO angelegt.
Der gesetzliche Auftrag der Bundessteuerberaterkammer zur Einrichtung und zum Betrieb der VDB ergibt sich aus § 85a Abs. 2 Satz 2 Nr. 12 StBerG und macht die Vollmachtsdatenbank zu einem rechtlich verankerten, bundeseinheitlichen Baustein der digitalen Steuerverwaltung.

Registrierung zur VDB St

VDB-Hilfecenter