Die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in qualifiziert Sie innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes für gehobene Aufgaben. Als Steuerfachwirt/in können Sie den Praxisinhaber zum Beispiel als Kanzleivorsteher nachhaltig unterstützen. Nach Ihrer erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in und insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens können Sie sich darüberhinaus auch zur Steuerberaterprüfung anmelden.
Zulassung zur Prüfung
Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 56 Abs. 1 BBiG durchgeführt.
Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung in Sachsen-Anhalt nach der Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO) für die Fortbildungsprüfungen zum/zur Steuerfachwirt/-in und der Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/-in (StFW-RVO).
Nach § 8 der Gemeinsamen Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfungen zum/zur Steuerfachwirt/-in ist die Voraussetzung für die Zulassung, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort im Bezirk der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt hat.
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin ist nach § 8 der Gemeinsamen Prüfungsordnung in Verbindung mit § 2 der Rechtsvorschrift unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Nach der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“: Eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
- Nach erfolgreichen Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt: Eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
- Nach erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Kaufmann im Groß- und Außenhandel): Eine praktische Tätigkeit von mindestens fünf Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
- Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Eine praktische Tätigkeit von mindestens acht Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
- Anmeldefrist für die Abgabe des Zulassungsantrages ist der 15. September des jeweiligen Jahres in dem die schriftliche Prüfung stattfindet.
- Hier können Sie sich zur Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/in anmelden.
Downloads
- Beschäftigungsnachweis für die Zulassung
- Merkblatt
- Hilfsmittel_2024
- Antrag-auf-Verbindliche-Auskunft
- Datenschutzhinweis_Fortbildung_Steuerfachwirt
Noteneinsicht-Online
Prüfungsanforderungen
Die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/-in besteht aus fünf Prüfungsfächern, und zwar aus einem schriftlichen Teil mit vier Aufsichtsarbeiten und einem mündlichen Teil. Die Prüfung umfasst die nachfolgenden Prüfungsgebiete:
- Abgabenordnung
- Ertragsteuern
- Verkehrsteuern
- Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
- Buchführung und Rechnungslegung
- Betriebswirtschaft
- Wirtschaftsrecht und weitere Rechtsgebiete
- Steuerberatungsrecht und
- Kanzleiorganisation, Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern.
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine Aufsichtsarbeit mit praxistypischer Aufgabenstellung aus den folgenden Gebieten zu fertigen:
- Steuerrecht I (Abgabenordnung, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz),
- Steuerrecht II (Steuern vom Einkommen und Ertrag),
- Rechnungswesen (Buchführung und Rechnungslegung)
- Betriebswirtschaft (Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung).
Die Bearbeitungszeit beträgt für die Klausuren Steuerrecht I und Steuerrecht II je vier, für die Klausur Rechnungswesen drei und für die Klausur Betriebswirtschaft zwei Zeitstunden.
Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitliches Anforderungsprofil zu Grunde.
Gemeinsame Prüfungsordnung/Rechtsvorschrift/Anforderungsprofil
- Gemeinsame Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfungen zum/zur Steuerfachwirt/in
- Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in
- Steuerfachwirt-Anforderungsprofil
Übergangsvorschrift
Nach § 9 Abs. 2 der Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in gilt folgende Regel:
Auf Antrag der zu prüfenden Person zur Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung kann die Prüfung bis zum 15.09.2025 nach der Prüfungsordnung aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 27.02.2018 durchgeführt werden.
Auch hier gilt:
- Anmeldefrist für die Abgabe des Zulassungsantrages ist der 15. September des jeweiligen Jahres in dem die schriftliche Prüfung stattfindet.
- Hier können Sie sich zur Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/in anmelden.
Downloads
- Hier können Sie sich zur Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/in anmelden.
- Beschäftigungsnachweis für die Zulassung
- Merkblatt
- Hilfsmittel_2024
- Antrag auf Verbindliche Auskunft
- Datenschutzhinweis-Information Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt
Prüfungsaufgaben
Zur Prüfungsvorbereitung stellt die Steuerberaterkammer Düsseldorf Aufgaben bzw. Klausuren zurückliegender Prüfungen zur Verfügung.
Diese können Sie hier einsehen.
Kurse Steuerfachwirt
Fortbildungsseminar zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin
Kein Rechtsgebiet ändert sich so häufig wie das Steuerrecht. Das macht ständige Weiterbildung notwendig – und zur großen Chance auf Ihren beruflichen Erfolg. Ob Rechtsprechung, Verwaltungspraxis oder Gesetzgebung: Mit der Fortbildung zum Steuerfachwirt erwerben Sie neues Wissen und neue Kompetenzen in allen Bereichen.
Die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt bietet ab dem 31. August 2024 ein Fortbildungsseminar zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin in Magdeburg an.
Dieses Seminar ist förderfähig.
Der Anmeldeschluss ist der 13. Juli 2024.
Hier können Sie sich zu unseren aktuellen Fortbildungskursen anmelden.
- Teilnahmebedingungen für den Jahreskurs 2025/2026den Jahreskurs 2024/2025
- Teilnahmebedingungen für den Jahreskurs 2025/2026
- Stundenplan für den Jahreskurs 2024/2025
- Teilnahmebedingungen für den Intensivkurs 2025 in Magdeburg
- Stundenplan für den Intensivkurs 2025 in Magdeburg
- Teilnahmebedingungen für den Klausurenkurs I 2025 in Magdeburg
- Stundenplan für den Klausurenkurs I Oktober 2025 in Magdeburg
- Teilnahmebedingungen für den Klausurenkurs II November 2025 in Magdeburg
- Stundenplan für den Klausurenkurs II November 2025 in Magdeburg