Die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in qualifiziert Sie innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes für gehobene Aufgaben. Als Steuerfachwirt/in können Sie den Praxisinhaber zum Beispiel als Kanzleivorsteher nachhaltig unterstützen. Nach Ihrer erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in und insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens können Sie sich darüberhinaus auch zur Steuerberaterprüfung anmelden.
Zulassung zur Prüfung
Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 56 Abs. 1 BBiG durchgeführt.
Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung in Sachsen-Anhalt nach der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin.
Nach § 9 Absatz 6 der Prüfungsordnung ist die Voraussetzung für die Zulassung, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort im Bezirk der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt hat.
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin ist nach § 9 der Prüfungsordnung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Nach der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellter/ Steuerfachangestellte“: Eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle.
- Nach erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann): Eine mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle.
- Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Eine mindestens acht Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle.
Die geforderte praktische Tätigkeit muss sich in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens erstrecken.
Downloads
Prüfungsanforderungen
Die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/-in besteht aus vier Prüfungsfächern, und zwar aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung auf folgende Prüfungsgebiete:
- Allgemeines Steuerrecht (Abgabenordnung, Bewertungsgesetz),
- Besonderes Steuerrecht (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer),
- Rechnungswesen (Buchführung und Rechnungslegung nach Handels- und Steuerrecht),
- Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung,
- Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuerberatungsrechts.
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine Klausur mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:
- Steuerrecht I (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer),
- Steuerrecht II (Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abgabenordnung, Bewertungsgesetz),
- Rechnungswesen (Buchführung und Rechnungslegung nach Handels- und Steuerrecht, Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung, Grundzüge des Gesellschaftsrechts).
Die Bearbeitungszeit beträgt für die Klausuren Steuerrecht I und Steuerrecht II je vier und für die Klausur Rechnungswesen fünf Zeitstunden.
Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitlicher Anforderungskatalog zu Grunde.
Prüfungsordnung/Anforderungskatalog
Prüfungsaufgaben
Zur Prüfungsvorbereitung stellt die Steuerberaterkammer Düsseldorf Aufgaben bzw. Klausuren zurückliegender Prüfungen zur Verfügung.
Diese können Sie hier einsehen.
Kurse Steuerfachwirt
Fortbildungsseminar zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin
Kein Rechtsgebiet ändert sich so häufig wie das Steuerrecht. Das macht ständige Weiterbildung notwendig – und zur großen Chance auf Ihren beruflichen Erfolg. Ob Rechtsprechung, Verwaltungspraxis oder Gesetzgebung: Mit der Fortbildung zum Steuerfachwirt erwerben Sie neues Wissen und neue Kompetenzen in allen Bereichen.
Die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt bietet ab dem 03. September 2022 ein Fortbildungsseminar zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin in Magdeburg an.
Dieses Seminar ist förderfähig.
Der Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2022.
- Anmeldeformular für den Jahreskurs 2022/2023
- Teilnahmebedingungen für den Jahreskurs 2022/2023
- Stundenplan für den Jahreskurs 2022/2023
- Anmeldeformular Intensivkurs
- Teilnahmebedingungen für den Intensivkurs 2022
- Stundenplan_Intensivkurs_2022
- Anmeldeformular Klausurenkurs I
- Teilnahmebedingungen für den Klausurenkurs I 2022
- Stundenplan_Klausurenkurs I Okt_2022
- Anmeldeformular Klausurenkurs II
- Teilnahmebedingungen für den Klausurenkurs II 2022
- Stundenplan_Klausurenkurs II Nov_2022