Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften ist ab dem 01.08.2022 in Kraft getreten. Diese umfangreiche Reform beinhaltet weitgehende Neuregelungen.
Die Bundessteuerberaterkammerkammer stellt hierzu Informationen auf deren Internetseite zur Verfügung:
Das Antragsformular zur Anerkennung der Berufsausübungsgesellschaft, ein Merkblatt zum Antragsverfahren sowie Musterverträge finden Sie hier wie folgt:
DWS-Online-Seminar: Neuregelung des Berufsrechts ab dem 01.08.2022