In das bei der Kammer geführte Berufsregister werden alle Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften, weitere Beratungsstellen von Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten und Zweigniederlassungen von Steuerberatungsgesellschaften eingetragen, die ihre berufliche Niederlassung bzw. ihren Sitz im Kammerbezirk haben. Die Einsicht in das Berufsregister wird jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Wesentliche Aufgaben liegen im Bereich der Interessenvertretung der Mitglieder einschließlich der externen Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehört auch die regelmäßige Kontaktpflege zur Finanzverwaltung und zu anderen Organisationen. Für die fachliche Weiterbildung der Berufsangehörigen werden in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und z. T. gemeinsam mit den Berufsverbänden Seminare durchgeführt.
Hierunter fallen insbesondere telefonische und schriftliche Auskünfte zu Fragen der Berufspflichten, der rechtlichen Ausgestaltung eines Zusammenschlusses mit anderen Berufsangehörigen, Gebührenrechtsfragen oder allgemeine zivil- und arbeitsrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen. Die Mitglieder erhalten regelmäßig Kammermitteilungen mit aktuellen Informationen.
Insbesondere von Seiten der Zivilgerichte wird die Kammer um Erstellung von Gutachten oder Benennung von Sachverständigen gebeten.
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Berufskammer gehört auch die Bestellung eines Vertreters für Berufsangehörige, die – insbesondere aus Gesundheitsgründen – längerfristig an ihrer Berufsausübung gehindert sind, bzw. eines Praxisabwicklers oder -treuhänders, z. B. im Todesfall des Berufsangehörigen.
Die Berufskammer vermittelt bei Streitigkeiten unter Mitgliedern sowie zwischen Berufsangehörigen und deren Auftraggebern. Die Kammer ist zu einem Schlichtungsversuch verpflichtet, wenn auf Antrag einer oder beider Parteien übereinstimmend die Vermittlung gewünscht wird.
Eine der Hauptaufgaben der Steuerberaterkammer ist die Einhaltung und Überwachung von Pflichten der Mitglieder. Sie ist verpflichtet, bei dem Verdacht einer Berufspflichtverletzung diesem von Amts wegen nachzugehen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Es besteht jedoch keine Amtspflicht der Steuerberaterkammer gegenüber Dritten, die Berufsaufsicht zu führen.
Antragsformular einer Beschwerde
Hinweisgeberstelle – Geldwäschegesetz
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG und haben damit die dort geregelten Pflichten zu erfüllen und unterliegen insoweit der Aufsicht der Steuerberaterkammern entsprechend § 50 Nr. 7 GwG. Zur Durchsetzung der gesetzlichen Pflichten haben die Aufsichtsbehörden gem. § 53 GwG ein System zur Annahme von Hinweisen zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung einzurichten, wobei die Hinweise auch anonym abgegeben werden können.
Zu diesem Zweck wurde eine Hinweisgeberstelle für Verstöße der Mitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Hinweisgeberstelle GwG) bei der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt eingerichtet, die ausschließlich postalisch unter:
Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Hinweisgeberstelle GwG
Zum Domfelsen 4
39104 Magdeburg
(anonyme) Hinweise zu potenziellen und tatsächlichen Verstößen gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegennimmt, sofern sich die Hinweise gegen Mitglieder der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt richten.
Eine weitere wichtige Aufgabe sind wettbewerbsrechtliche Maßnahmen in Fällen unerlaubter Hilfeleistung in Steuersachen.
Die Steuerberaterkammer ist für die Bestellung als Steuerberater/in in Sachsen-Anhalt und für die Rücknahme und den Widerruf der Bestellung zuständig.
Als besondere Form der Berufsausübung erfolgt die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft unter Beachtung spezieller berufsrechtlicher Vorgaben, die auf das Berufsbild des Steuerberaters und dessen Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen abgestimmt sind.
Die Steuerberaterkammer ist darüber hinaus die zuständige Stelle für die Berufsausbildung der Steuerfachangestellten in ihrem Bezirk. Sie stellt die erforderlichen Unterlagen für den Abschluss und die Eintragung von Ausbildungsverträgen in das bei der Kammer geführte Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse zur Verfügung, überwacht die Durchführung der Ausbildung und gibt Ausbildenden und Auszubildenden Hilfestellung bei allen auftretenden Fragen. Außerdem ist sie für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen zuständig. Darüber hinaus nimmt die Steuerberaterkammer für qualifizierte Mitarbeiter/innen in den Steuerberaterpraxen die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in ab.
Die Kammer schlägt die Mitglieder der Prüfungsausschüsse für die Steuerberaterprüfung vor.