
Die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in qualifiziert Sie innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes für gehobene Aufgaben. Als Steuerfachwirt/in können Sie den Praxisinhaber zum Beispiel als Kanzleivorsteher nachhaltig unterstützen. Nach Ihrer erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in und insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens können Sie sich darüberhinaus auch zur Steuerberaterprüfung anmelden.
Zulassung zur Prüfung
Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 56 Abs. 1 BBiG durchgeführt.
Dabei richtet sich die Durchführung der Prüfung in Sachsen-Anhalt nach der Gemeinsamen Prüfungsordnung (GPO) für die Fortbildungsprüfungen zum/zur Steuerfachwirt/-in und der Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/-in (StFW-RVO).
Nach § 8 der Gemeinsamen Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfungen zum/zur Steuerfachwirt/-in ist die Voraussetzung für die Zulassung, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort im Bezirk der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt hat.
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin ist nach § 8 der Gemeinsamen Prüfungsordnung in Verbindung mit § 2 der Rechtsvorschrift unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Nach der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“: Eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
- Nach erfolgreichen Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt: Eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
- Nach erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Kaufmann im Groß- und Außenhandel): Eine praktische Tätigkeit von mindestens fünf Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
- Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Eine praktische Tätigkeit von mindestens acht Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
- Anmeldefrist für die Abgabe des Zulassungsantrages ist der 15. September des jeweiligen Jahres in dem die schriftliche Prüfung stattfindet.
- Hier können Sie sich zur Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/in anmelden.
Downloads
- Beschäftigungsnachweis für die Zulassung
- Merkblatt
- Hilfsmittel_2025
- Antrag-auf-Verbindliche-Auskunft
- Datenschutzhinweis_Fortbildung_Steuerfachwirt
Noteneinsicht-Online
Prüfungsanforderungen
Die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/-in besteht aus fünf Prüfungsfächern, und zwar aus einem schriftlichen Teil mit vier Aufsichtsarbeiten und einem mündlichen Teil. Die Prüfung umfasst die nachfolgenden Prüfungsgebiete:
- Abgabenordnung
- Ertragsteuern
- Verkehrsteuern
- Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz
- Buchführung und Rechnungslegung
- Betriebswirtschaft
- Wirtschaftsrecht und weitere Rechtsgebiete
- Steuerberatungsrecht und
- Kanzleiorganisation, Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern.
Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine Aufsichtsarbeit mit praxistypischer Aufgabenstellung aus den folgenden Gebieten zu fertigen:
- Steuerrecht I (Abgabenordnung, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz),
- Steuerrecht II (Steuern vom Einkommen und Ertrag),
- Rechnungswesen (Buchführung und Rechnungslegung)
- Betriebswirtschaft (Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung).
Die Bearbeitungszeit beträgt für die Klausuren Steuerrecht I und Steuerrecht II je vier, für die Klausur Rechnungswesen drei und für die Klausur Betriebswirtschaft zwei Zeitstunden.
Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitliches Anforderungsprofil zu Grunde.
Gemeinsame Prüfungsordnung/Rechtsvorschrift/Anforderungsprofil
- Gemeinsame Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfungen zum/zur Steuerfachwirt/in
- Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in
- Steuerfachwirt-Anforderungsprofil
Prüfungsaufgaben
Zur Prüfungsvorbereitung stellt die Steuerberaterkammer Düsseldorf Aufgaben bzw. Klausuren zurückliegender Prüfungen zur Verfügung.
Diese können Sie hier einsehen.
Kurse Steuerfachwirt
Fortbildungsseminar zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin
Kein Rechtsgebiet ändert sich so häufig wie das Steuerrecht. Das macht ständige Weiterbildung notwendig – und zur großen Chance auf Ihren beruflichen Erfolg. Ob Rechtsprechung, Verwaltungspraxis oder Gesetzgebung: Mit der Fortbildung zum Steuerfachwirt erwerben Sie neues Wissen und neue Kompetenzen in allen Bereichen.
Die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt bietet ab dem 31. August 2024 ein Fortbildungsseminar zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin in Magdeburg an.
Dieses Seminar ist förderfähig.
Der Anmeldeschluss ist der 13. Juli 2024.
Hier können Sie sich zu unseren aktuellen Fortbildungskursen anmelden.
- Teilnahmebedingungen für den Jahreskurs 2024/2025
- Teilnahmebedingungen für den Jahreskurs 2025/2026
- Stundenplan für den Jahreskurs 2024/2025
- Stundenplan für den Jahreskurs 2025/2026
- Teilnahmebedingungen für den Intensivkurs 2025 in Magdeburg
- Stundenplan für den Intensivkurs 2025 in Magdeburg
- Teilnahmebedingungen für den Intensivkurs 2026 in Halle (Saale)
- Stundenplan für den Intensivkurs 2026 in Halle (Saale)
- Teilnahmebedingungen für den Klausurenkurs I 2025 in Magdeburg
- Stundenplan für den Klausurenkurs I Oktober 2025 in Magdeburg
- Teilnahmebedingungen für den Klausurenkurs I Oktober 2026 in Halle (Saale)
- Stundenplan für den Klausurenkurs I Oktober 2026 in Halle (Saale)
- Teilnahmebedingungen für den Klausurenkurs II November 2025 in Magdeburg
- Stundenplan für den Klausurenkurs II November 2025 in Magdeburg
- Teilnahmebedingungen für den Klausurenkurs II November 2026 in Halle (Saale)
- Stundenplan für den Klausurenkurs II November 2026 in Halle (Saale)