Bereits seit dem 01.01.2024 müssen sich alle Steuerberater beim von der Financial Intelligent Unit (FIU) betriebenen elektronischen Meldeportal „goAML“ registrieren und geldwäscherechtlich relevante Verdachtsfälle vorrangig über dieses Portal melden. Die Registrierungspflicht gilt dabei unabhängig von der Abgabe einer solchen Verdachtsmeldung und stellt auch eine berufsrechtliche Pflicht dar.
Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) sieht vor, Verstöße gegen die Registrierungspflicht mit einem Bußgeld zu bewehren. Bei vorsätzlicher Begehung sieht das Gesetz Geldbußen bis zu 150.000 Euro, im Übrigen bis zu 100.000 Euro vor.
Soweit nicht bereits erfolgt, haben sich Steuerberater umgehend unter https://goaml.fiu.bund.de zu registrieren.