Die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in qualifiziert Sie innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes für gehobene Aufgaben. Als Steuerfachwirt/in können Sie den Praxisinhaber zum Beispiel als Kanzleivorsteher nachhaltig unterstützen. Nach Ihrer erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in und insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens können Sie sich darüberhinaus auch zur Steuerberaterprüfung anmelden.

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