Sonstige/ 1. Lockdown 2020
Aufgrund unserer Anfragen beim Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt erhielten wir folgende Antworten:
Die Bundessteuerberaterkammer hat zu den häufig gestellten Fragen an Steuerberater im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie einen FAQ-Katalog auf ihrer Homepage eingestellt. Der Katalog wird dort fortlaufend aktualisiert.
Wir möchten Sie unter Bezugnahme auf die Bundessteuerberaterkammer über folgende Neuerungen informieren:
Bundesregierung kündigt zusätzliches Kreditprogramm „KfW-Schnellkredit 2020“ für kleine bis mittlere Unternehmen an: KfW-Darlehen in Höhe von drei Monatsumsätzen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro und 100 Prozent Haftungsfreistellung
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target
KfW-Schnellkredit 2020 (06.04.2020)
Eckpunkte KfW-Schnellprogramm (06.04.2020)
9 Punkte Plan zu steuerlichen sowie verfahrensrechtlichen Maßnahmen (08.04.2020)
BMWi kündigt Unterstützung speziell für Start-ups an:
Ergänzung der Förderrahmenrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums: Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen, einschließlich Freiberufler werden bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil gefördert.
Bundesfinanzministerium: Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 werden steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt
Bundesrat stimmt am 27. März 2020 der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmenpakete zur Minderung der Folgen der Corona-Krise für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Wirtschaft und Gesellschaft zu, die insbesondere Lösungen zur sozialen Absicherung und Krankenhausentlastung, Zuständigkeitsänderungen im Infektionsschutzgesetz sowie Änderungen im Miet-, Insolvenz- und Strafprozessrecht enthält und durch einen milliardenschweren Nachtragshaushalt abgesichert sind.
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/988/988-node.html https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/032320_Corona_FH.html
Ab 30. März 2020 können die Zuschüsse beantragt werden.
Der Zuschuss stellt eine steuerbare Einnahme dar. Unrichtige Angaben im Antrag können zum Vorwurf des Subventionsbetruges führen. Die Mandanten sollten insoweit die Anträge sehr sorgfältig und selbst ausfüllen/gegenzeichnen, da Angaben zu etwaigen Versicherungsleistungen, über die beabsichtigte Fortführung des Unternehmens und dass der Liquiditätsengpass unmittelbar auf die Corona-Krise seit dem 11. März 2020 zurückzuführen ist und für den Inhaber selbst nicht vorhersehbar war, nur von diesen selbst beantwortet werden können.
IB-Darlehen für kleine und Kleinstunternehmen:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-ib-darlehen-fuer-kleine-unternehmen.html
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html
Mitteilungen des Landes Sachsen-Anhalt:
Antrag Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus (08.04.2020)
Pressemitteilung der Landesregierung zu Soforthilfen für Solo-Selbständige und Mittelständler
Fristverlängerung Steuererklärung 2018
Fristverlängerung Ausgleichsabgabe
Hier erhalten Sie nützliche Informationen:
Unterstützung von Unternehmen und Privatkunden
Gewerbesteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Aktuelle Informationen der DATEV zur Corona-Krise
Wir geben eine Übersicht hilfreicher Telefonverbindungen:
– Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22
– Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung: 115
– Infotelefon des Ministeriums Wirtschaft, Wissenschaft und Digitales zum Corona-Virus: 0391/567 4750 (Montag – Freitag 08:30 – 16:00 Uhr)
– Hotline für allgemeine wirtschaftliche Fragen zum Corona-Virus: 030/186 15 15 15 (Montag – Freitag 09:00 – 17:00 Uhr)
Wir wünschen Ihnen in dieser turbulenten Zeit alles Gute, viel Gesundheit und Durchhaltevermögen!
Ihre Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt