Überbrückungshilfe I (Stand 28.12.2020)
(Fördermonate 06-08/2020; bereits abgelaufen)
– die bis zum 31.12.2021 vorzunehmende Schlussabrechnung und das Hochladen der diesbezüglichen Nachweise zur Überbrückungshilfe I ist derzeit noch NICHT freigegeben und wird frühestens im 1. Halbjahr 2021 erwartet
– Die Frist zur Einreichung von Erstanträgen der ersten Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) ist bereits abgelaufen.
2.) Fragen-Antwort-Katalog, Checklisten und Leitfaden zur Überbrückungshilfe I
2a.) Bundeswirtschaftsministerium (BMWi verantwortlich für die Überbrückungshilfe/ die Umsetzung, Technik und das Portal)
Folgende Unterstützungsangebote zur Überbrückungshilfe des BMWi
finden Sie unter: Unterstützungsmaterial des Bundeswirtschaftsministeriums
- Leitfaden zur Beantragung der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (Leitfaden für Antragserfassende – Stand: 18. September 2020)
- FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums zu der Überbrückungshilfe (Stand: 10. September 2020)
- Kurzanleitung zur Erstellung eines Änderungsantrags (Stand: 10. September 2020)
U.a. folgende Sachverhalte hat das Bundeswirtschaftsministerium im BMWi-FAQ am 10.09.2020 letztmalig aktualisiert; wobei der FAQ zur Überbrückungshilfe I NICHT mehr weiter aktualisiert wird:1.) ausländische #Konzernstruktur2.) Reisebüros: #Geschätzte #Provisionen/ Margen können nicht berücksichtigt werden (nur ISt-Zahlungen können berücksichtigt werden)3.) bestimmte #Kostenpositionen können nur von Reisebüros und Reiseveranstalter geltend machen4.) Einzelheiten zu Änderungen von Bescheiden. #Änderungsantrag zur Überbrückungshilfe I ist spätestens bis zum 30. Oktober zu stellen!!!5.) fehlerhafte #Bankverbindung kann korrigiert werden6.) Vorgehensweise bei #fehlerhaftem #Bescheid7.) Es wird nicht möglich sein über den 30.09.2020 hinaus einen Antrag für die Überbrückungshilfe I zu stellen!!
2b.) Bundessteuerberaterkammer/ Steuerberaterkammern (als Service zur Unterstützung der Mitglieder)
Folgende Unterstützungsangebote zur Überbrückungshilfe der BStBK zur Überbrückungshilfe I
finden Sie unter: Unterstützungsmaterial der Bundessteuerberaterkammer
- Zusatzvereinbarung/ Vollmacht mit dem Mandanten zur Gewährung der Überbrückungshilfe (Stand: 20. Juli 2020)
- Checkliste für Steuerberater zu Unterlagen, Erklärungen und Belehrungen des Antragstellers (Stand: Juli 2020)
- Checkliste Unterlagen für die Antragstellung bei Neumandant (Stand: Juli 2020)
- FAQ der Bundessteuerberaterkammer zu den Überbrückungshilfen (neuer Stand: 11. September 2020)
- Benutzerleitfaden zur Definition von KMU/verbundene Unternehmen (Stand: 2015)
3) Nachweisphase /Frist für das Nachweisverfahren
Voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2021 muss dann das Nachweisverfahren durchgeführt werden. Dies soll auch wieder
vollelektronisch über das Portal erfolgen und nach derzeitiger Überlegung wohl die Einreichung aller Belege erfordern.