ÜBERBRÜCKUNGSHILFE I-III, Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe I, Dezemberhilfe I, Novemberhilfe II PLUS, Dezemberhilfe II PLUS bzw. November-/Dezemberhilfe III Extra) sowie Besonderheiten aus der ÜH III (mit Neustarthilfe, besonderen Fixkosten für Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Reisebranche, Einzelhändler, Pyrotechnik-Industrie) sowie Sonderfond für Kulturveranstaltungen
Aufruf des Wirtschaftsministers Prof. Willingmann und der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt für die Novemberhilfe
Steuerberater (aus Sachsen-Anhalt), die freie Kapazitäten für die Bearbeitung von Corona-Hilfen (zum Beispiel Überbrückungshilfe II bis III oder November-/ Dezemberhilfe I, PLUS und EXTRA) haben, senden bitte ihre Bereitschaft und die Bereitschaft zur Weitergabe/ Veröffentlichung der Kanzleidaten für diesbezüglich anfragende Unternehmen zur Kontaktaufnahme mit dem Betreff „Bereitschaft Corona-Hilfen“ – ausschließlich per E-Mail – an info@stbk-sachsen-anhalt.de .
Wir danken den Steuerberatern Sachsen-Anhalts hiermit nochmal ausdrücklich für Ihre Arbeit sowie die Unterstützung durch das Wirtschafts- und Finanzministerium, der Investitionsbank und der Bundesagentur für Arbeit SAT während der Pandemie und wünschen Ihnen einen guten Start ins Neue Jahr 2021! Wir werden weiterhin engagiert versuchen, Sie auf Ihrem schwierigen Weg zu unterstützen.
Alle hier nachstehend eingestellten Inhalte sind ein kostenfreier Service der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt (ausschließlich zur Information für die Mitglieder) die neben den Verlautbarungen, Eigenrecherchen und Vikos/Telkos auch auf Grundlage von vorläufigen Informationen der Bundessteuerberaterkammer, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, der Geschäftsstelle und der verschiedenen Ministerien beruhen, denen wir für Ihre Bemühungen/ Unterstützung bei den Programmen ausdrücklich danken. Die Programme und FAQ werden von den Richtliniengebern derzeit laufend präzisiert/ verändert oder gerade erst final abgeschlossen (wie bei der Neustarthilfe, Novemberhilfe II PLUS, Dezember II PLUS bzw. November-/Dezemberhilfe Stufe III PLUS oder der Überbrückungshilfe III), die Inhalte hier erfolgen insoweit ausdrücklich ohne Gewähr auf Richtigkeit, Unveränderbarkeit und Vollständigkeit. Sie dienen ausdrücklich lediglich der kostenfreien Erstinformation der Steuerberater aus Sachsen-Anhalt und stellen keine Grundlage für eine Entscheidung/ Investition/ Antragstellung dar und bilden bewusst auf Grund der Unterschiedlichkeit nicht die länderspezifischen Inhalte/ Programme der/anderer Bundesländer ab.
Für Rückfragen und Unklarheiten zu den Programmen ist alleine der Bund (und nicht die Bundessteuerberaterkammer oder Steuerberaterkammer) verantwortlich bzw. sind ausschließlich die unter Punkt 3 aufgeführten Hotlines zu nutzen.
Fotos: Bundesfinanzministerium
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, auf welche beihilferechtlichen Regelungen sich die dort aufgeführten Corona-Hilfsprogramme des Bundes (ohne Überbrückungshilfe III und ohne November-/ Dezemberhilfe PLUS und EXTRA; insoweit keine abschließende Aufzählung) stützen.
Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 | De-minimis-Verordnung | Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 | |
Soforthilfe des Bundes | x | ||
Überbrückungshilfe I | x | x | |
Überbrückungshilfe II | x | ||
Novemberhilfe (Beihilfen bis 1 Mio. €) |
x | x | |
Novemberhilfe Plus (Beihilfen bis 4 Mio. €) | x | x | x |
Dezemberhilfe (Beihilfen bis 1 Mio. €) |
x | x | |
Dezemberhilfe Plus (Beihilfen bis 4 Mio. €) | x | x | x |
Quelle: FAQ BMWi zur Beihilferegelung
Foto: Bundeswirtschaftsministerium
Stand 27. Januar 2021 06.45 Uhr Aktualisierung folgender Punkte:
(Hinweis: zu den orange markierten Textstellen sind jeweils Quellen/ Nachweise im Text direkt hinterlegt und können dort sofort angeklickt werden)
Übersicht:
1.) Aufstellung aktueller Änderungen zur den Corona-Hilfen
2.) Programmeinzelheiten/ Verlinkung zu den einzelnen Corona-Hilfen
auf unseren Steuerberaterkammer-Homepageseiten ——->>>
hier: Seite Überbrückungshilfe III (27.01.2021)
hier: Seite Überbrückungshilfe II (27.01.2021)
hier: Seite Überbrückungshilfe I (27.01.2021)
hier: Seite Novemberhilfe I/ Dezemberhilfe I (27.01.2021)
hier: Seite November-/ Dezemberhilfe PLUS (Stufe II) + EXTRA (Stufe III) (neu: 21.01.2021)
hier: Seite Corona-Soforthilfe
hier: Seite EU-Beihilferecht (neu: 27.01.2021)
hier: Seite Honorar, Haftung und Tipps (27.01.2021)
hier: Seite Überkompensation
hier: Seite Registrierung/ Zugangsprobleme
3.) Unterstützung mit BMWi/ BStBK-Fragen-Antwort-Katalog, Checklisten und Leitfaden
4.) Corona-Hilfe Hotline/ Sprechstunden
5.) Sonderprogramme
1.) Aufstellung aktueller Änderungen
NEU: 27.01.2021 BMWi hat einen überarbeiteten FAQ zur Novemberhilfe/Dezemberhilfe I veröffentlicht (Stand 26.01.2021)
NEU:27.01.2021 BMAS: finale Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 27.01.2021-15.03.2021
weitere Informationen zum Homeoffice und Arbeitsschutz in einer Steuerberatungskanzlei: hier
NEU: 26.01.2021 Wir befinden uns gerade in Klärungen mit den Bundesministerien, zu unterschiedlichen Programmauslegungen (u.a. auch Höhe und Details Digitalisierungskosten usw.) zur Überbrückungshilfe III.
NEU: 22.01.2021 Überbrückungshilfe III: Antragstellung ab ca. Mitte Februar 2021 und Abschlagszahlungen anschießend zum Ende Februar 2021 hin
NEU: 22.01.2021 Hotline des BMWi wird anders strukturiert; Zweifelsfragen kann man mit einem Fachexperten in Kürze direkt klären
NEU: 21.01.2021 Überbrückungshilfe III Zusammenfassung aktueller Details hier
NEU: 21.01.2021 Überbrückungshilfe III Term Sheet: hier
NEU: 21.01.2021 EU-Kommission genehmigt die Novemberhilfe EXTRA (betrifft derzeit die Zuschüsse über 4 Mio €) Beschluss: hier
NEU: 21.01.2021
Empfehlung zur Beschleunigung bereits eingereichter November- und Dezemberhilfeanträge:
Zur Beschleunigung der Novemberhilfe-Anträge und deren Auszahlung, die jetzt oberste Priorität hat (bevor Dezemberhilfe-Anträge oder Neuanträge durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bearbeitet werden):
Das größte Potential für eine Beschleunigung besteht darin, dass die Beantwortung von Rückfragen für bereits eingereichten Anträge aus November (und ggf. Dezember) bei den Steuerberatern Vorrang haben sollte, —>vor der Neu-Antragstellung für weitere Mandanten, insbesondere aber vor der Antragstellung auf Dezemberhilfe.
Momentan befindet man sich bei der Investitionsbank in der akuten und finalen Phase der Abarbeitung, so das Steuerberater als prüfende Dritte, welche noch auf Entscheidungen/ Anfragen zu Anträgen warten, darauf achten sollten, dass TÄGLICH/ STÜNDLICH etwas eingehen könnte. Da das System nicht immer stabil ist und nicht sicher ist, ob die Info-E-Mails beim Steuerberater eingehen, wäre es zu empfehlen, dass sich die Steuerberater zu mindestens täglich einmal ins elektronische Antragsportal einloggen und in den Arbeitsvorrat sowohl von der Überbrückungshilfe II, aber insbesondere auch der außerordentlichen Wirtschaftshilfe schauen. Entsprechende Anfragen müssten sich relativ schnell beantworten lassen. Damit die Auszahlung an dass Unternehmen in Sachsen-Anhalt schnell vorgenommen werden kann, wäre es gut, wenn zeitnahe die Rückantwort erfolgt und die eingeräumte Bearbeitungsdauer für die Rückantwort nicht bis zum Ende ausgeschöpft wird.
NEU: 21.02.2021 Einzelunternehmen mit 2 Branchen: es kann regelmäßig nur ein Antrag gestellt werden! Ein Einzelunternehmer ist (egal in wie vielen Branchen tätig) regelmäßig immer EIN Unternehmen. Die Unterscheidung nach den unterschiedlichen Märkten gilt praktisch nur bei dann auch unterschiedlichen juristischen Personen.
TIP: Sichern Sie sich als Steuerberater bitte vorsorglich über eine Anfrage zu Ihrem konkreten Fall mit der Hotline ab.
NEU: 20.01.2021 Eintragungspflicht von GbR`s ins Transparenzregister entfällt! (u.a. nicht eingetragene Einzelunternehmen + Gesellschafterliste usw. aus unserer Sicht noch offen)
NEU: 20.01.2021 Überbrückungshilfe III
– BMWi gibt Übersicht mit Änderungen bei der Überbrückungshilfe III heraus
– BMF gibt Übersicht mit Änderungen bei der Überbrückungshilfe III heraus
-“ Die Antragsteller können wählen, nach welcher beihilferechtlichen Regelung sie die
Überbrückungshilfe III beantragen. Wenn dies auf Basis der Bundesregelung Fixkostenhilfe
geschieht (Zuschusshöhe 1 bis 4 Millionen Euro), ist zu beachten, dass aufgrund des europäischen
Beihilferechts entsprechende Verluste nachgewiesen werden müssen. Eine Förderung ist je nach
Unternehmensgröße bis zu 70 bzw. 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten möglich.
– Bei staatlichen Zuschüssen von insgesamt bis zu 1 Million Euro kann die
Kleinbeihilfen-Regelung genutzt werden ohne den Nachweis von Verlusten. Das ist
ein wichtiger Unterschied zur Überbrückungshilfe II, die allein auf der
Fixkostenregelung basiert.“
NEU: 20.01.2021 Den Forderungen von BStBK und StBK folgend, kann unter bestimmten Bedingungen die Zahlung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auch für 2021 ausgesetzt werden. Laut den erhaltenen Informationen gilt dies unter der Maßgabe, dass das Unternehmen stark von der Corona-Krise betroffen ist. Einzelheiten folgen.
NEU: 19.01.2021 Beschluss MPK-Konferenz
-Abschreibung von Wirtschaftsgütern wird verbessert. Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur
Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021
sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe
und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt
werden.
-finale Homeoffice-Regelung-Erläuterungen zum Homeoffice bei Mitarbeitern von Steuerberatern: hier
NEU: 19.01.2021 Überbrückungshilfe III ab Februar 2021 und Restzahlungen ab März 2021
NEU: 19.01.2021 Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium einigen sich zur Reformierung der Überbrückungshilfe III (Abstimmung mit EU aber noch erforderlich; für die Überbrückungshilfe III gelten weiterhin die Vorgaben des EU-Beihilferechts!)
NEU: 18.01.2021 Kurzarbeitergeld: Derzeit kann in der online-Strecke der eServices Geldleistungen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld von Betrieben nur ein IST-Entgelt erfasst werden, das höher als 0,00 Euro ist. Diese Validierung kann seitens der IT nicht kurzfristig angepasst werden. Damit Betriebe mit einem IST-Entgelt von 0,00 Euro trotz dieser Validierung ihren Antrag auf Kurzarbeitergeld über die online-Strecke stellen können, kann in diesem Fall ein IST-Entgelt in Höhe von 0,01 Euro erfasst werden. hier
NEU: 17.01.2021 Muster des Ministeriums für Gesundheit Sachsen-Anhalts für die Arbeitgeberbescheinigung für die Kindergartennotbetreuung ab 11.01.2021, wo StB ausdrücklich aufgeführt sind
NEU: Bitte prüfen Sie die Antragsberechtigung und die Eingaben im Antragsportal sehr genau. Anträge auf Dezemberhilfe I die auf Basis der Schließungsverordnung vom 15.12.2020 für Unternehmensschließungen ab 16.12.2020 gestellt werden, sind NICHT zulässig! Für diese Unternehmen ist die in Kürze auch für 12/2020 geltende Überbrückungshilfe III (oder ggf. Überbrückungshilfe II) gedacht.
NEU: Eingabeprobleme bei Portal: Beim Hochladen eines Antrages kommt die Fehlermeldung „Es gibt eine Inkonsistenz in der Berechnung. Bitte nutzen Sie den zurück Button um in……..“ Lösung: zurückgehen/ speichern und PDF-Antrag neu hochladen.
NEU: 15.01.2021 Bundesfinanzministerium veröffentlicht Erlass: „Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gemäß § 35c EStG
NEU: 15.01.2021 BMWi hat am 15.01.2021 einen überarbeiteten FAQ zur Überbrückungshilfe II veröffentlicht (Stand: 14.01.2021)
NEU: 15.01.2021 Bundessteuerberaterkammer veröffentlicht BStBK-FAQ zu Beihilferegelungen
NEU: 15.01.2021 Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht BMWi-FAQ zu Beihilferegelungen
NEU: 15.01.2021 BMWi-Informationen zur Verlustrechnung Überbrückungshilfe II
NEU: 14.01.2021 Datev erläutert praktische Umsetzung Fixkostenhilfe in Datev-Programm
NEU: 14.01.2021 Bundessteuerberaterkammer veröffentlicht Facesheet mit Hinweisen für Steuerberater zum Beihilferecht!
NEU: Investitionsbank Sachsen-Anhalt versucht die Novemberhilfe-Anträge, soweit diese jetzt keine Rückfragen mehr bedürfen, innerhalb einer Woche zu bewilligen.
Wir danken allen daran Beteiligten für die Erreichung der folgenden Fristverlängerungen. Danke!
NEU: 14.01.2021 Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum 31.03.2021 verlängert
NEU: 14.01.2021 Antragsfrist für die Novemberhilfe I und Dezemberhilfe I wird bis zum 30.04.2021 verlängert.
NEU: 14 .01.2021 Aussetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (analog 2020) ist in Planung
NEU: Für die Novemberhilfe PLUS (=Stufe II) sowie Dezemberhilfe PLUS (=Stufe II) wird voraussichtlich ab ca. Mitte Februar 2021 die Antragstellung und Bewilligung starten. (Die Stufe III-Programme mit Beihilfen von größer 4 Mio EUR sind in Abstimmung)
NEU: Die Restauszahlung der Novemberhilfe erfolgte ab 12.01.2021 14.00 Uhr. Die ab dem 10.01.2021 vorgesehene technische Übertragung an die Bewilligungsstellen erfolgte am Nachmittag des 12.01.2021. Somit hat nun die regionale Bewilligungsstelle (in Sachsen-Anhalt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt) die Novemberhilfe-Anträge vom Bund elektronisch erhalten und kann somit die Bearbeitung, Bewilligung und Restauszahlung der Novemberhilfe vornehmen. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass es somit ab dem 13.01.2021 erste Rückfragen der Bewilligungsbehörde zur Novemberhilfe geben wird.
NEU: Am 09.01.2021 hat das BMWi begonnen, die noch nicht ausgezahlten Erhöhungen zur Novemberhilfe I von ursprünglich bis zu 10.000 Euro auf neu bis zu 50.000 Euro zu bewilligen/ nachzuzahlen.
NEU: Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt erreicht: ab 11.01.2021 weiter Kitanotbetreuung/ Systemrelevanz in Sachsen Anhalt für Steuerberater und ihre Mitarbeiter
NEU: BMWi: Der Fehler im Antragsportal vom 07.01.2021 mit den Programmfehlern sowie der Fehler mit der Eingabe des Jahres 2020 vom 05.01.2021 ist mittlerweile behoben. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt wird die Anträge bei der die Steuerberater ersatzweise anzurechnenden Hilfen mit der Jahresangabe 2021 statt 2020 eingegeben haben, als Workaround in der Bearbeitung dokumentieren und die Vorgänge zu Gunsten der Steuerberater normal bearbeiten
NEU: BMF: Kabinett hat am 06.01.2021 eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für die Verlängerung der gesetzlichen Frist für die Abgabe der Steuerklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 beschlossen: hier
NEU: Das Antragsportal fordert in vielen Fällen ab 2021 ein neues Zugangspaßwort. Dieses darf nicht den letzten 1o Paßwörtern entsprechen und muss ein Sonderzeichen enthalten.
NEU: 05.01.2021 MPK-Beschluß mit Lockdownverlängerung bis 31.01.2021
NEU: Eintragung von GbR`s im Transparenzregister unbedingt überprüfen: siehe hier Verlinkung zur gesonderten Homepageseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
NEU: BMWI hier: Corona-Verordnungen und weitere Rechtsgrundlagen der Bundesländer
NEU DATEV: Kalkulation der Dezemberhilfe in Kanzlei-Rechnungswesen mit dem DATEV-Hotfix am 08.01.2021 (Version 9.21). Tool Rechnungslegungspflicht mit Prüfung November- oder Dezemberhilfe ebenfalls voraussichtlich am 08.01.2021.
NEU: BMWi: Abschlagszahlungen auf die Dezemberhilfe I werden ab 05.01.2021 ausgezahlt.
NEU: KMK: Die Kultusministerkonferenz legt Stufenplan für Schulunterricht vor: hier
NEU: BMWi: Das Antragsportal fordert in vielen Fällen ab 2021 ein neues Zugangspaßwort. Dieses darf nicht den letzten 1o Paßwörtern entsprechen und muss ein Sonderzeichen enthalten.
NEU: Inwieweit der KfW-Unternehmerkredit statt der Bundesregelung Kleinbeihilfen der Bundesrichtlinie über niedrig verzinsliche Darlehen unterliegt, wird derzeit nochmal geprüft
NEU: Aus Gründen der Übersichtlichkeit und auf Grund von Wünschen unserer Mitglieder erfolgt seit 01.01.2021 die Darstellung von Hinweisen zu den Programmen auf den unter 2. aufgeführten einzelnen Homepageseiten der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
NEU: in Sachsen-Anhalt vom 10.01.2021 bis zu den Ferien Mitte Februar 2021 evtl. weiterhin Wechselmodell mit Distanz- und Präsenzunterricht: hier
NEU: BMWI hier: sieht gemäß Info vom 23.12.2020 in Punkt 4.16 der FAQ lediglich eine Klarstellung bekannter EU-Vorgaben
NEU: BMWI hier: Überbrückungshilfe III wurde überarbeitet (hier: Stand 23.12.2020); Programmierung des Antragsverfahrens wird frühestens ab Mitte/ Ende Januar 2021 erfolgen; damit folgen aller frühestens ab Ende Januar Abschlagszahlungen
NEU: BMWi hier: Corona-Verordnungen der Länder
NEU: BStBK hier: Antragsberechtigungs- & Berechnungstool der BStBK zur November-/Dezemberhilfe I vom 23.12.2020
NEU: Investitionsbank hier: Schlussabrechnung/ Liquiditätsengpass Corona-Soforthilfe (03-06/2020) neu geregelt
NEU: Investitionsbank startet wieder mit dem Programm „Sachsen-Anhalt Digital“ (Stand 22.12.2020) Link zum Programm: hier
NEU: hier BStBK hat am 18.12.2020 einen überarbeiteten FAQ (Stand: 17.12.2020) zur Novemberhilfe/ Dezemberhilfe veröffentlicht
NEU: hier BStBK hat am 18.12.2020 einen überarbeiteten FAQ (Stand: 17.12.2020) zur Überbrückungshilfe II veröffentlicht
NEU: Definitiv keine Gewährung von Dezemberhilfe für die neu ab 16.12.2020 geschlossenen Unternehmen
NEU: Dezemberhilfe: Mit Dezemberhilfe werden – analog wie bei der Novemberhilfe – im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Tage der Schließungen im Dezember 2020 gewährt. Einige Hilfen bedürfen noch der beihilferechtlichen Genehmigung. Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet.
NEU: hier Anpassung der Überbrückungshilfe III wegen der ab 16.12.22020 geschlossenen Unternehmen MPK-Beschluss vom 13.12.2020; mit Fixkosten, aber auch indirekt Betroffenen
NEU: Informationen zur neuen Auszahlungsfrist 30.06.2021 zum 1.500 Euro Corona-Bonus, Jahressteuergesetz, Kita-Notbetreuung, Homeoffice-Pauschale und Fristverlängerungen 2019
NEU: hier gesonderte Seite auf der Kammerhomepage mit Hinweisen der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt zur/zum FAQ, Beantragung, Ablauf und Problemen bei der Novemberhilfe:
(Hinweise zu aktuelle Änderungen im FAQ zur Novemberhilfe (u.a. Fitnessstudio, Ein-Mann-GmbH usw.)
– Warum liegt immer noch keine Bewilligung/ Abschlagszahlung beim Mandanten zum Antrag vom Bund vor?
– Was sind anzugebende Schließungstage/ was ist mit dem Wochenende?
– Ausblick Förderung ab Monat Januar 2020 mit Lockdown KEINE Umsatzerstattung mehr, sondern nur noch Fixkosten (wie bei den Überbrückungshilfen)
– Stand: EU-Beihilfe
– Fehler im elektronischen Portal)
NEU: Die Bearbeitung/ Auszahlung der Novemberhilfe könnte bis mindestens Mitte Januar 2021 dauern. Sollten bis dahin von den Mandanten für Zwischenfinanzierungen Banken oder Stundungen bei Krankenkassen in Anspruch genommen werden, empfiehlt sich in diesen Fällen eine schriftliche Bestätigung des Steuerberaters, dass und wann dieser als prüfender Dritter die Novemberhilfe für den Mandanten beantragt hat.
NEU: hier auch Franchise-Unternehmen können – unter bestimmten Voraussetzungen – Novemberhilfe erhalten
NEU: Bundesfinanzministerium gewährt derzeit eine Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2019 bis 31.08.2021
NEU: hier BMWi hat am 03.12.2020 überarbeitete Hinweise für die Überbrückungshilfe II veröffentlicht
Neu: hier Datev e.G. hat am 03.12.2020 eine Unterstützung für die Antragstellung und für die Höhe der Novemberhilfe und eine Excelhilfe zum Download hier bereitgestellt.
NEU: hier BMWi 27.11.2020 zur Überbrückungshilfe III mit weiteren vorläufigen Präzisierungen)
NEU: hier: Aktuelle Informationen zu Corona 2020/2021, Systemrelevanz/Kitanotbetreuung in Sachsen-Anhalt und Fristverlängerung 2019
NEU: Keine Gewährung von Dezemberhilfe für die ab 16.12.2020 neu geschlossenen Unternehmen
NEU: Koalitionspartner einigen sich auf Fristverschiebung für den VZ 2019 bis zum 31. August 2021
NEU: Keine Sanktion beim Bundesanzeiger/ Unternehmensregister bis zum 28. Februar 2021
NEU: hier Anpassung der Überbrückungshilfe III auf Grund MPK-Beschluss vom 13.12.2020
NEU: hier MPK-Beschluss vom 05.01.2020 mit Lockdownverlängerung bis 31.01.2021
NEU: hier: MPK-Beschluss vom 13.12.2020 zum Lockdown
NEU: hier: MPK-Beschluss vom 25.11.2020 zur Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III
NEU: hier MPK-Beschluss vom 28.10.2020 zur Novemberhilfe
2.) Einzelheiten zu den einzelnen Corona-Hilfen 03/2020 bis 06/2021
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und auf Grund von Wünschen unserer Mitglieder erfolgt seit 01.01.2021 die Darstellung von Hinweisen zu den Programmen auf folgenden einzelnen Homepageseiten der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Überbrückungshilfe III siehe: hier gesonderte Homepageseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Überbrückungshilfe II siehe: hier gesonderte Homepageseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Überbrückungshilfe I siehe: hier gesonderte Homepageseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
November-/ Dezemberhilfe I siehe: hier gesonderte Homepageseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
November-/ Dezemberhilfe PLUS (Stufe II) EXTRA (Stufe III) siehe: hier gesonderte Homepageseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Corona-Soforthilfe siehe: hier gesonderte Homepageseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
EU-Beihilferecht siehe: hier gesonderte Homepageseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Honorar/ Haftung siehe: hier gesonderte Homepageseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Überkompensation siehe: hier gesonderte Homepageseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
Registrierung/ Zugangsprobleme siehe: hier gesonderte Homepageseite der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt
3.) Unterstützung mit Fragen-Antwort-Katalog, Checklisten und Leitfaden zur Überbrückungshilfe I-III/ November-/Dezemberhilfen I und II-III PLUS
3a.) Bundeswirtschaftsministerium (BMWi verantwortlich für die Corona-Hilfen/ die Umsetzung, Technik und das Portal)
Folgende Unterstützungsangebote zur Überbrückungshilfe des BMWi
finden Sie unter: Unterstützungsmaterial des Bundeswirtschaftsministeriums
- FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums zu EU-Beihilferecht (Stand: 07. Januar 2021)
- FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums zur Überbrückungshilfe I (Stand: 10. September 2020)
- FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums zur Überbrückungshilfe II (Stand: 07. Januar 2021)
- FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums zur November-/ Dezemberhilfe (Stand: 07. Januar 2021)
- Übersicht der FAQ`s und der Vollzugshinweise zur Überbrückungshilfe I-III
- Leitfaden zur Beantragung der Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen (Leitfaden für Antragserfassende – Stand: 20. Oktober 2020)
- Leitfaden zur Beantragung der Überbrückungshilfe I für kleine und mittelständische Unternehmen (Leitfaden für Antragserfassende – Stand: 16. Oktober 2020)
- Hinweise zur Beantragung der Überbrückungshilfe II für kleine und mittelständische Unternehmen (NEU Stand: 03. Dezember 2020
- Kurzanleitung zur Erstellung eines Änderungsantrags (Stand: 10. September 2020)
- Vollzugshinweise zur Überbrückungshilfe II
3b.) Bundessteuerberaterkammer (als Service zur Unterstützung der Mitglieder)
Folgende Unterstützungsangebote zur Überbrückungshilfe der BStBK zur Überbrückungshilfe I
finden Sie unter: Unterstützungsmaterial der Bundessteuerberaterkammer
- FAQ der Bundessteuerberaterkammer zu den Überbrückungshilfen II (Stand: 11. Dezember 2020)
- Zusatzvereinbarung/ Vollmacht mit dem Mandanten zur Gewährung der Überbrückungshilfe Stand: 02. November 2020)
- Checkliste für Steuerberater zu Unterlagen, Erklärungen und Belehrungen des Antragstellers (Stand: 02.November 2020)
- Checkliste Unterlagen für die Antragstellung bei Neumandant (Stand: 02. November 2020)
- Benutzerleitfaden zur Definition von KMU/verbundene Unternehmen (Stand: 2015)
4c.) Datev e.G. Genossenschaft der Steuerberater
Folgende Unterstützungsangebote zu Corona/ der Überbrückungshilfe der Datev e.G. finden Sie zu/r:
- Informationen Überbrückungshilfe: Umsetzung Datev Überbrückungshilfe
- Informationen Novemberhilfe. Umsetzung Datev Novemberhilfe
- allgemeinen Informationen zu Corona/ Konjunkturpaket: Coronaseite der Datev e.G.


Die neue/aktualisierte Prüfung für die 2. Phase der Überbrückungshilfe zur Untersuchung der Antragsberechtigung des Mandantenstamms steht nun zur Verfügung. Nähere Informationen im Info-DB-Dokument 1021441.
Kanzlei-Rechnungswesen:
Erweiterte Unterstützungen für die 2. Phase der Corona-Überbrückungshilfe sowie Freischaltung des XML-Exports für Anträge in der Auswertung „Corona-Überbrückungshilfe 2. Phase“. Sobald das Antragsportal den XML-Upload unterstützt, ist eine Übernahme der Antragsdaten möglich.“
4.) Coronahilfe-Hotline / Sprechstunde
4a.) Hotline des Bundeswirtschaftsministerium (verantwortlich für die Corona-Hilfen/ das Portal)
Bitte wenden Sie sich – da es ein Programm des Bundes ist und nur der Bund auslegungsberechtigt ist –
bei Problemen direkt und gleich an die Service-Hotline des Bundes:
+49 30 526 85-087 NEU
nutzen Sie bitte das Kontaktformular des Bundes auf:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Formulare/Kontakt/kontakt.html
bzw. die E-Mail-Adresse: bmwi-ueberbrueckungshilfen@regiocom.com NEU
4b.) Coronahilfen -Sprechstunde von Ihrer Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt Montag von 16.00-17.00 Uhr unter 0345/68135270
Die Corona-Hilfen sind vom Bund aufgebrachte finanzielle Hilfen, die über ein bundeseinheitliches und zentral gesteuertes Portal des Bundes abgewickelt werden. Damit ist grundsätzlich nicht vorgesehen, dass die Investitionsbank, die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt oder das Land selbst zu Detailfragen auslegungsberechtigt sind.
Die Hotline des BMWi ist aber – wie oben ausgeführt – nach unseren Erkenntnissen teilweise sowohl telefonisch, als auch im Kontaktformular weiterhin überlastet.
Wie bereits mehrfach und in verschiedenen Medien kommuniziert, bieten wir als Service insoweit als Steuerberaterkammer Sachsen- Anhalt um Ihnen als Steuerberater behilflich zu sein, übergangsweise die bereits stark genutzte Kammer-Überbrückungshilfe-Sprechstunde zur Aufnahme von Problemen immer montags von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer 0345/68135270 an.
Bitte beachten Sie aber dabei, dass es Förderprogramme ausschließlich des Bundes sind und das für das Portal, die Registrierung und die Technik usw. der Bund verantwortlich zeichnet.
5.) Aktuelle SONDERPROGRAMME:
* 5.1.) Corona-Soforthilfe-Programm „Sachsen-Anhalt Zukunft“
IB-Darlehen für kleine und Kleinstunternehmen (De-minimis)
Unternehmen, die durch die Auswirkungen der COVID19-Pandemie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, stellt die Investitionsbank im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt ein Darlehen zur Liquiditätssicherung zur Verfügung.
Voraussetzungen: hier
* 5.2.) Förderprogramm „DIGITAL JETZT Investitionsförderung für KMU“ BUNDESWEIT
Programm zur Digitalisierung des Mittelstandes wird voraussichtlich ab 02.12.2020 wieder unter www.digitaljetzt-portal.de bzw. beim BMWi unter www.bmwi.de/digitaljetzt freigeschalten
- die Fördermittel für das Jahr 2020 sind aber ausgeschöpft.
- das Antrags- und Registrierungsverfahren zukünftig angepasst.
- Registrierung wird am 1. Dezember 2020 wieder geöffnet
- ist dann für alle Unternehmen dann fortwährend offen
- bereits bestehende Registrierungen behalten ihre Gültigkeit
- die monatlich verfügbaren Kontingente werden ab Januar 2021 auf Basis eines Zufallsverfahrens verlost. Nur die ausgelosten Registrierungen können einen Antrag vorbereiten und einreichen.
- Dieses Verfahren soll maximale Transparenz und Chancengleichheit sicherstellen. Weitere Informationen zum Losverfahren folgen in Kürze auf www.bmwi.de/digitaljetzt.
- Das Förderprogramm Digital Jetzt läuft bis Ende 2023. Insgesamt stehen für das Programm 203 Millionen Euro zur Verfügung.