So erreichen Sie den Support der Bundessteuerberaterkammer für spezielle und technische Fragen zur Vollmachts­datenbank:

Bitte nutzen Sie die kostenlosen Informationen über das Hilfe-Center.

Den kostenpflichtigen Service zur Vollmachtsdatenbank erreichen Sie unter:

Telefonnummer: +49 800 0112344

E-Mail: service@bstbk-vollmachtsdatenbank.de
Bitte halten Sie bei Anfragen im kostenpflichtigen Service Ihre Teilnehmernummer, sowie die tagesaktuelle Service-TAN bereit. Beides finden Sie direkt in der Vollmachts­datenbank unter dem Menüpunkt Hilfe.

Anwendung der Vollmachtsdatenbank

In der Vollmachtsdatenbank können Sie Vollmachten Ihrer Mandanten verwalten und diese elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Bitte beachten Sie, dass der Zugang nur über den Kammermitgliedsausweis oder Ihrer bei der Kammer bekanntgemachten DATEV-SmartCard für Berufsträger bzw. für die Mitarbeiter der Kanzlei (Untervollmacht vorhanden) mit einer DATEV-SmartCard möglich ist.

Zur Vollmachtsdatenbank

Registrierung bei der Vollmachtsdatenbank

Um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr Kammermitgliedsausweis bzw.die DATEV-SmartCard für Berufsträger gesteckt und funktionsbereit ist. Wenn Sie Hilfe bei der Inbetriebnahme des Kammermitgliedsausweises benötigen, können Sie sich gerne an die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt wenden.

Zur Online-Registrierung zur Vollmachtsdatenbank

Weitere wichtige Informationen und Hinweise sowie u. a. die Mustervollmacht, erhalten Sie auf der Webseite der Zur Webseite der Bundessteuerberaterkammer.

Außerdem bietet die DATEV eG auch Hinweise auf ihrer Webseite u. a. zum Thema Untervollmachten.
Zur Webseite der DATEV.

Hier finden Sie das Formular zur Registrierung der DATEV SmartCard: Formular zur Registrierung der DATEV SmartCard classic für Berufsträger zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank

Aktuelles zum BStBK-Eigenbetrieb der VDB

Zum 1. Juli 2020 übernahm die BStBK die Vollmachts­datenbank in den Eigenbetrieb. Die DATEV eG fungiert nur noch als technischer Dienstleister der Bundessteuer­beraterkammer. Alle VDB-Nutzer, die sich über einen Berufs­registereintrag einer Steuerberater­kammer für die Vollmachts­datenbank registriert haben, müssen die vier untenstehenden Dokumente berücksichtigen. Für neue Nutzer ist ein Vertrag zwischen ihnen und der Bundessteuer­beraterkammer notwendig.

Nutzungsvertrag_BStBK_Blanko

Vertragsbedingungen_BStBK

Leistungsbeschreibung_BStBK

LeistungsbeschreibungService_BStBK